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Öffnung des Kindergartens zum Gemeinwesen und zur Öffentlichkeit

  • Einladung zu öffentlichen Veranstaltungen
  • Verschiedene Aktivitäten in der Öffentlichkeit
  • Kooperation mit der Grundschule
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie bspw. Frühförder- & Beratungsstellen, Ämtern etc.

 

a) NETZWERK GEM. § 3 ABS.2 BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ