Kinderschutzkonzept

 

 

VORWORT

 

Als Mitarbeiter Kindergartens “Vogelnest im Siegmeer“ Hauingen betreuen wir die uns anvertrauten Kinder und tragen eine große Verantwortung für deren körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Deshalb haben wir auch die Pflicht, sie vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt zu schützen. In unserem Kindergarten sollen sich alle Kinder geborgen fühlen.  Die Kinder haben die Möglichkeit, sich in den Gruppenräumen und in einigen Bereichen des Hauses frei zu bewegen. Wir achten die Rechte aller Kinder, schützen sie vor jeglicher Art der Grenzüberschreitung und bieten einen sicheren Ort zum Spielen,  Lernen und Entwickeln.

Der Kindergarten ist ein sicherer Raum, der Kindern Freiräume in ihrer altersgemäßen Entwicklung lässt und in dem auch Entwicklungsauffälligkeiten und deren möglichen Ursachen nachgegangen wird.

Alle Mitarbeiter tragen dazu bei, eine Atmosphäre zu schaffen, die diesem Auftrag gerecht wird.

Das vorliegende Schutzkonzept soll das Recht auf eine solch gewaltfreie Umgebung und Erziehung in einem institutionell geschützten Rahmen sicherstellen.

Mit unserem Schutzkonzept wollen wir mehr Handlungssicherheit für alle Beteiligten und eine Risikominimierung von Nähe und Distanzproblemen schaffen.

Unser tägliches Arbeiten mit den Kindern und im Team wird von einer Grundhaltung getragen, die durch 

           

                 Wertschätzung, Respekt, Achtsamkeit und Vertrauen

 

charakterisiert wird. Diese Werte stehen im Mittelpunkt unseres Tuns und Handelns.  

 

-Wir begegnen Kindern mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen. 

-Wir achten ihre Rechte und individuellen Bedürfnisse. 

-Wir stärken ihre Persönlichkeit. 

-Wir nehmen ihre Gefühle ernst und sind ansprechbar für ihre Themen und Probleme. Wir respektieren und wahren ihre persönlichen Grenzen. 

-Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.

 

Die Umsetzung des Schutzkonzeptes wird durch die Haltung aller pädagogischen Mitarbeiter getragen und durch ihre Achtsamkeit geprägt.

Auffällige Beobachtungen/ Situationen werden klar formuliert und mit allen Beteiligten besprochen.

 

 

 

Grundsätze eines Schutzkonzeptes Kindeswohlgefährdung

 

    1. Partizipation

„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ ( Artikel 12 der Kinderrechtskonvention).

 

Im Rahmen unserer institutionellen Möglichkeiten werden Kinder und Eltern in unserer Kita beteiligt.

Kinder haben ein Recht auf Beteiligung. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und leitet das pädagogische Handeln der Mitarbeitenden. Beteiligung ermöglicht Lern- und Entwicklungsprozesse und stärkt die Kinder durch Erleben von Selbstwirksamkeit.

Mit Teilnahme, Auseinandersetzung, Entscheidungsfindung und Konfliktlösung werden die Interessen und Ziele der Kinder entwickelt, ihre Wünsche und Vorstellungen respektiert und diese in den Kiga-Alltag mit eingebracht.

Wir fördern Soziales Lernen, das Erlernen der Fähigkeit, mit anderen Kindern und Erwachsenen im sozialen Umfeld situationsangemessen umzugehen. Dazu müssen soziale Fertigkeiten und Verhaltensweisen wie Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, aber auch die Bildung von Werthaltungen und sozialen Einstellungen wie Freundlichkeit, Gerechtigkeit, Rücksichtnahme und Fairness ausgebildet werden.

Soziale sowie demokratische Spielregeln werden eingeübt. Die Kinder lernen bei uns, dass sie ein Mitspracherecht in verschiedenen Situationen haben. Dadurch lernen sie auch, dass nicht jeder alles mit ihnen tun darf und dass sie und ihre Meinung wichtig sind. So kann es den Kindern leichter gelingen, in anderen Situationen „Nein“ zu sagen.

Auf dem Weg dorthin bieten die Erzieher den Kindern einen Schutz, um Benachteiligungen zu vermeiden bzw. abzubauen und ebnen den Weg, damit soziale Integration gelingen und wachsen kann.

 

Das Repertoire zur Beteiligung der Kinder kann folgende Methoden und Maßnahmen umfassen:

  • freie Wahl des Spielortes, des Spielpartners, der Spielinhalte und der Spieldauer
  • Mitgestaltung von Projekten und Angeboten
  • freie Entscheidung an der Teilnahme von Projekten und Angeboten
  • kein Essenszwang
  • Trinken bei Bedarf
  • Mitgestaltung von Räumen
  • Freiraum für Erfahrungen und Erlebnisse
  • Inhalte für das eigene Portfolio bestimmen
  • Bei Feiern singen Kinder, die es möchten ein Lied oder geben eine Vorstellung. Kinder können die Moderation übernehmen und Ansagen machen.
  • Abstimmungen darüber welche Orte in der Waldwoche aufgesucht werden
  • Entscheidung an welchen Aktivitäten und Angeboten Jungen und Mädchen teilnehmen wollen.

Gemäß Kiga-Konzept ist ein gewollter und unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit mit den Eltern der betreuten Kinder zusammenzuarbeiten. Dazu werden die Eltern in der Form beteiligt, dass

  • die Erzieher und die Eltern sich über die Entwicklung der Kinder austauschen
  • ihre Vorstellungen, Sichtweisen und Interessen gehört werden
  • die Eltern ihre Ressourcen einbringen mögen

Die Erzieher streben eine konstruktive und förderliche Zusammenarbeit mit den Eltern an. Allen Eltern wird stets wertschätzend begegnet.

 

 

 

    1. Sexualpädagogik

Das Interesse am eigenen Körper, das Empfinden von Lust und altersentsprechende sexuelle Aktivitäten spielen in der Entwicklung jedes Kindes eine wichtige Rolle. Die psychosexuelle Entwicklung beginnt schon vor der Geburt.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – sie haben entwicklungsbedingt spezifische Bedürfnisse.

Die kindliche Sexualität ist

  • spontan – unbefangen – neugierig – schamlos – egozentrisch – lustbetont.

Kinder erleben ganzheitlich und mit allen Sinnen. Kinder empfinden körperliche Lust beim sich Bewegen, beim Spielen, beim Toben und Schmusen – im Hier und Jetzt.

Kinder brauchen Nähe und Geborgenheit und haben ein tiefes Bedürfnis anerkannt und geliebt zu sein.

Das unbefangene Erkunden des eigenen Körpers sowie Rollen- und Doktorspiele mit anderen Kindern gehören zur normalen psychosexuellen Entwicklung und das Spiel kennt keinen Zweck außer sich selbst und ist von Spontanität und Unbefangenheit geprägt.

Mit sexueller Bildung ist vor allem die aktive und neugierige und auch lustvolle Tätigkeit der Kinder gemeint, mit all seinen Sinnen zu entdecken und zu erforschen und eine eigene Geschlechtsidentität zu entwickeln. Dies braucht die Eigenaktivität des Kindes und insofern vor allem Selbstbildung. Dazu brauchen Kinder Freiräume, eine anregungsreiche Umgebung und altersangemessene Grenzen und Strukturen.

Wir bieten den Kindern zahlreiche Möglichkeiten in einem sicheren und geschützten Umfeld vielfältige Sinneserfahrungen zu machen. Hierzu gehört, dass die Kinder sich selbst mit ihrem Körper wahrnehmen und akzeptieren, sowie Freude, Wonnegefühl und Lust empfinden können, aber auch lernen, „nein“ zu sagen, sich abzugrenzen und persönliche Schamgrenzen zu respektieren.

Die Gestaltung unserer Räumlichkeiten bietet den Kindern sowohl Begegnungs- als auch Rückzugsmöglichkeiten für ungestörtes Spiel. Vielfältige Materialien im Innen- und Außenbereich laden zu ganzheitlichen Sinneserfahrungen ein und zu unserer körper-und sinnesfreundlichen Pädagogik im Kindergartenalltag gehören auch vielfältige Sinnesspiele, Malen, Wasserspiele, Pantomime, sich verkleiden uvm

 

    1. Genderaspekt

Jungen und Mädchen sind gleichwertig – sie haben die gleichen Rechte und denselben Anspruch ihre Potenziale bestmöglich zur Entfaltung zu bringen.

Mädchen und Jungen sind verschieden – Unterschiede betreffen sowohl die körperliche Entwicklung als auch Verhaltensweisen und Interessen.

Wir berücksichtigen die vielfältigen Unterschiede der Kinder vor dem Hintergrund gleicher Rechte.

Wir wollen jedem Mädchen und jedem Jungen die gleichen Chancen bieten, ihre/seine Geschlechteridentität zu entwickeln. Wir bringen bestehenden Unterschieden die gleiche Wertschätzung entgegen und beachten und berücksichtigen geschlechtsbezogene Unterschiede. Unsere Kinder sollen nicht durch stereotype Sichtweisen und geschlechtsspezifischen Zuschreibungen in ihren/seinen Erfahrungs- und Entfaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.

Dazu gehört beispielsweise:

  • die gleichberechtigte Nutzung unserer Räume und Materialien durch Jungen und Mädchen.
  •  Die Stärkung des Bewusstseins der Kinder für Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Geschlechtern.
  • Die Sensibilisierung der Kinder für geschlechtsspezifische Interessen.
  • Die Förderung bislang vernachlässigter Fähigkeiten bei Mädchen bzw. Jungen.
  • Die Sensibilisierung der Eltern für die Geschlechtergerechtigkeit und die Stärkung der Geschlechtersensibilität der Mitarbeitenden.

In unserer pädagogischen Arbeit ist es uns ein besonderes Anliegen, Verantwortung für die Chancengleichheit von Jungen und Mädchen zu übernehmen. Die Mädchen und Jungen können sich ihre Spielbereiche frei auswählen und ihren Interessen nachgehen ohne dabei diskriminiert zu werden. In der pädagogischen Arbeit werden den Mädchen und Jungen möglichst vielfältige und auch neue Wege eröffnet. Wir achten auf eine bewusste Lieder- und Bücherauswahl, welche auf einer modernen Rollenverteilung basieren. Auch im Alltag möchten wir den Kindern möglichst unterschiedliche Rollenbilder vorleben. Dies wird durch die Tatsache erschwert, dass die frühe Kindheit der Jungen und Mädchen überwiegend von weiblichen Bezugspersonen geprägt ist. Aufgrund des allgemein relativ geringen Anteils an männlichem Betreuungspersonal, streben wir eine engere Einbindung von männlichen Bezugspersonen (Väter, Opas, etc.) an, die ihre individuellen Ressourcen in unserem Kindergartenalltag einbringen können. Dies kann in Form von praktischen Aktivitäten, wie z. B. einem Koch- oder Backangebot, Vater-Kind-Ausflügen, Kreativ-Samstagen oder Gartenaktionen erfolgen.

 

    1. Was dürfen Kinder?

„Neugierig sein, Fragen stellen, Anfassen, Streicheln, Kuscheln, die nackte Haut genießen, den Wind auf der Haut spüren, sich selber sinnlich wahrnehmen, bis in die letzte Haarspitze hinein kribbelig sein, experimentieren, sich dreckig machen, matschen, sich schön finden, Quatsch machen, Erfahrungen sammeln, lernen ein Mädchen oder ein Junge oder was auch immer zu sein, sich im eigenen Körper wohlfühlen, der eigenen Wahrnehmung, dem eigenen Gefühl trauen, Ja sagen, Nein sagen, vielleicht sagen, Spannung und Entspannung im Körper erleben, Fehler machen, üben, Grenzen austesten, sich geliebt fühlen, vergleichen, einzigartig sein, spüren was gut tut, Lust haben, sich ausprobieren, streiten, kämpfen, aktiv, passiv, über Grenzen gehen, über sich selbst hinauswachsen, in den Kontakt gehen, sich ins Schneckenhaus zurückziehen, wieder heraus kommen, Luftschlösser bauen, sich immer besser kennen und verstehen lernen und die Welt auch, begeistert sein, Liebe lernen, lieben lernen…“ Sonja Blattmann MuT-Zentrum

 

Sexualität ist kein Sonderthema. Wir sprechen mit den Kindern altersentsprechend und beantworten Fragen klar und liebevoll. Die Gefühle und Grenzen jedes Kindes werden ernst genommen. Wir gehen offen mit Fragen der Jungen und Mädchen zur Sexualität um und beantworten Fragen zu Körper und Sexualität altersentsprechend, offen und kindgerecht.

Es ist selbstverständlich für uns, dass wir auf der Basis von Menschenrechten und dem körperlichen Selbstbestimmungsrecht Rücksicht nehmen auf kulturelle und religiöse Unterschiede.

Dieser Hintergrund prägt auch unsere pädagogische Arbeit im Alltag. So ist beispielshalber das sommerliche Plantschen/ Matschen  im Garten in unserer Einrichtung erlaubt.

Wasser bietet Kindern faszinierende Erfahrungs- und Bewegungsmöglichkeiten, welche wir ihnen nicht vorenthalten möchten. Zum Schutz der Kinder bestehen wir jedoch während des Plantschens auf eine Bekleidung der Kinder in Form von Badebekleidung oder Unterhose. Darüber hinaus haben die pädagogischen Fachkräfte während dieser Zeit ein besonderes Augenmerk auf die äußere Umgebung des Gartens, um den Jungen und Mädchen ausreichend Privatsphäre und einen geschützten Raum während des Badens zu garantieren. Außerdem spielt das körperliche Selbstbestimmungsrecht eine wesentliche Rolle in Bezug auf das Wickeln bzw. den kindlichen Toilettengang in unserer Einrichtung. Während dieser sehr privaten Situationen ist es für uns von besonderer Bedeutung, den Willen und das Tempo des Kindes zu respektieren.

Während den pflegenden Tätigkeiten (wickeln, waschen, an- und ausziehen) achten wir auf die Kooperation und die Kompetenz des Kindes. Wir kündigen unsere nächste Handlung an und warten die Reaktion bzw. die Mithilfe des Kindes ab. Wir gehen achtsam mit den Bedürfnissen des Kindes um und fokussieren eine beziehungsvolle Pflege.

Unser pädagogischer Alltag bietet den Kindern vielfältige Möglichkeiten mit dem Thema „Gefühle und Mitgefühl“ in Verbindung zu treten. Sei es im konkreten Gespräch, über Lieder, Spiele oder Bilderbücher. Vielfältige prosoziale Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Empathie, Impulskontrolle und Umgang mit Ärger und Wut werden erlernt und für unser Miteinander werden mit den Kindern gemeinsam Regeln erarbeitet, die immer wieder besprochen und reflektiert werden. Diese haben für jeden Lebensbereich ihre Gültigkeit – so auch für Doktorspiele:

  1. Du bestimmst selbst, wer dich anfassen darf und wo. Dein Körper gehört dir.
  2. Die Unterwäsche muss anbleiben.
  1. Wenn du ein komisches Gefühl hast, darfst du STOPP sagen. Und wenn jemand zu dir STOPP sagt, dann hörst du sofort auf.
  2. Du spielst Doktorspiele nur mit Kindern, die ungefähr gleich alt sind wie du.
  3. Niemand darf dir bei diesem Spiel wehtun oder dich ärgern.
  4. Niemand darf dir etwas in den Körper stecken. Nichts wird in die Nase, in die Ohren, in den Mund, in den Popo, in die Scheide oder in den Penis gesteckt und du machst das auch bei Niemandem.
  5. Wenn das Spiel schief geht oder sich komisch anfühlt holst du Hilfe bei den Erwachsenen.

Wir begegnen Mädchen und Jungen mit respektvollem, wertschätzendem und vertrauensvollem Verhalten und achten ihre Rechte und ihre Würde. Wir fördern bei den uns anvertrauten Kindern, sowohl Selbstwertgefühl als auch Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung und Partizipation.

Präventive Arbeit bedeutet für uns, den Kindern die Möglichkeit zu geben, ihre ganz persönlichen Ressourcen und Kraftquellen zu entdecken und zu leben. Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein, Eigenverantwortung, Eigenwillen, Eigensinn und Lebensmut. Ein gutes Körpergefühl und die Intuition zur Unterscheidung von Situationen die guttun und von solchen die unangenehm sind.

 

 

 

    1. Gewalt unter Kindern

Haltung

Generell bemühen sich alle Mitarbeitenden um eine Atmosphäre, in der sich Kinder leicht mitteilen können. Es wird mit einer offenen Konfliktkultur gearbeitet, in der selbstgewählte Bezugspersonen ins Vertrauen gezogen werden können.

Aggressionen gehören zum menschlichen Verhaltensrepertoire. Die pädagogischen Fachkräfte sollen eine Sensibilisierung gegenüber aggressiven Verhaltensweisen entwickeln, um situative, impulsive, aggressive Verhaltensweisen von aggressiven Verhaltensauffälligkeiten  mit  starken  und  andauernden  Aggressionen,  Drohungen und Gewaltausübungen voneinander unterscheiden zu können.

Gewaltfreie Sprache, gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien und Abgrenzung gegen- über grenzüberschreitendem Verhalten werden im pädagogischen Alltag eingeübt und praktiziert. Konflikte werden im Einzelkontakt und in der Gruppenarbeit präventiv und reaktiv besprochen. Bei vermuteter oder beobachteter Gewalt oder Mobbing

unter Peers wird dies von den pädagogischen Fachkräften thematisiert und Stellung bezogen.

Dabei steht der Schutz der Anvertrauten an erster Stelle. Die grenzverletzenden Handlungen werden gestoppt, die oder der Gewaltausübende muss ggf. zeitweilig die Einrichtung verlassen. Dabei werden die meist selbst belasteten Gewaltausübenden alters- und entwicklungsangemessen unterstützt, ihr eigenes Handeln zu reflektieren, alternatives Handeln zu erlernen und eigene Rechte wahrzunehmen sowie Pflichten einzuhalten. Es ist unser pädagogischer Auftrag, zu vermitteln, dass andere Konfliktlösungen von gewaltausübenden Kindern und Jugendlichen bevorzugt werden. Dazu werden alternative Verhaltensmodelle zum Beispiel durch Vorbildfunktion und Rollenspiele vermittelt.

Kommt es zu sexuellen Übergriffen unter Kindern ist der Altersunterschied zwischen den Beteiligten zu beachten. Je größer der Altersunterschied ist und je mehr die sexuellen Handlungen mit Manipulationen, Drohungen, Erpressung und Gewalt verbunden sind, umso weniger ist von einvernehmlichen sexuellen Handlungen auszugehen.

 Sexuelle Übergriffe unter Mädchen und Jungen gehen zu weit,

  • wenn keine Freiwilligkeit herrscht
  • wenn sexuelle Handlungen aus der Erwachsenensexualität nachgespielt werden. Dazu gehören orale oder anale Aktivitäten, Penetration mit Gegenständen oder Körperteilen, z.B. Finger
  • wenn aufgrund von Alter, Entwicklung, Status, Behinderung etc. Druck ausgeübt wird
  • wenn Geheimhaltungsdruck eine Rolle spielt
  • wenn verbale Verletzungen und sexistische Ausdrücke verwendet werden
  • wenn Rollen beim Rollenspiel erstarren / „Jan will immer der Doktor sein!“

(Sonja Blattmann, Karin Derks GbR MuT-Zentrum)

 

Es ist unbedingt notwendig, sexuell übergriffiges Verhalten von Kindern ernst zu nehmen, möglichst frühzeitig zu intervenieren und therapeutische Hilfen bzw. andere sekundärpräventive Maßnahmen anzubieten (Beratungsstelle).

Ebenso wichtig ist z.B. bei sexuellen Handlungen oder Rollenspielen unter Kindern, sorgfältig zwischen einem sexuellen Übergriff und altersgemäßer sexueller Neugier zu unterscheiden. Nicht alle Kinder, die sexuell auffälliges Verhalten zeigen, sind zwangsläufig sexuell übergriffige Kinder.

An dieser Stelle wird das Phänomen Mobbing behandelt, da es meist unter Gleichaltrigen bzw. Gleichgestellten (Peers) auftritt. Generell wird Mobbing je nach Ausprägung psychischer und bzw. oder physischer Gewalt zugeordnet. Der Begriff Mobbing beschreibt mehrere negative Handlungen, die gegen eine Person gerichtet sind und die sehr oft und über einen längeren Zeitraum hinaus vorkommen und damit die Beziehung zwischen Täter und Opfer kennzeichnen.

 

Mobbinghandlungen werden in fünf Lebensbereiche aufgeteilt. Die Angriffe auf verschiedene Bereiche folgen in der Praxis keiner bestimmten Reihenfolge.

 

Hier sind beispielhaft Formen der Grenzverletzungen angeführt:

  • Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen (abwertende Blicke oder Gesten, Drohungen, ständiges Unterbrechen und Kritisieren
  • Angriffe auf soziale Beziehungen (Jemand wird „wie Luft“ behandelt.)
  • Auswirkungen auf das soziale Ansehen (Hinter dem Rücken des Betroffenen wird schlecht über ihn gesprochen, falsche Tatsachenbehauptungen, jemanden lächerlich machen, nachäffen)
  • Angriffe auf die Qualität der Lebenssituation (sinnlose Aufgaben geben, unter seinen Fähigkeiten halten)
  • Angriffe auf die Gesundheit (Androhung und Anwendung von Gewalt, sexuelle Handgreiflichkeiten, Verursachung von Kosten für das Opfer, Eigentum beschädigen)

 

Risikoeinsctzung:

Wenn sich aus einem sachlichen Konflikt eine persönliche Auseinandersetzung zu entwickeln droht, können Grundsteine des Mobbings gelegt sein und sichtbar werden.

Dies kann von Kindern im Sozialraum (Nachbarschaft, Turn- und Fußballverein u.a.) oder in der Kita erlebt werden und auch von ihnen ausgehen. Ebenso soll an dieser Stelle erwähnt werden, dass auch Fachkfte Mobbing durch Kinder oder Kollegen erleben können.

Hilfreich ist es, sich zu verdeutlichen, dass Situationen, welche große Abhängigkeitsgefühle erzeugen, ein Nährboden für Mobbingversuche sind. Manche Kinder versuchen, insbesondere bei stark eingeschnkten Handlungsspielräumen, als letzte Machtmöglichkeit im Gegensatz zur Ohnmacht, durch Mobbing Einfluss zu nehmen.

Hypothetisch betrachtet, entlastet das Kind sich in seiner Situation, indem es den Blick auf das MobbingOpfer richtet und nicht auf sich und seine Lebenssituation schaut. Aktuell könnte dies zu schmerzhaft sein.

 

Prozesse:

Bei Wahrung der Grenzen der Kinder und ihrer eigenen Grenzen sind die Mitarbeiter zugewandt und suchen Gespräche, wozu auch Diskussionen und Auseinandersetzungen gehören. Die dagogischen Fachkfte bieten emotionale Unterstützung und Begleitung an. Des Weiteren spielt bei der Identitätsfindung der jungen Menschen deren Körperwahrnehmung eine wesentliche Rolle. Es gilt, die Kinder darin zu unterstützen, ihre Körperlichkeit anzunehmen. Das sexualpädagogische Konzept beinhaltet die Aufklärung, welche alters- und entwicklungsgerecht vermittelt wird.

Mit dem Wissen über entwicklungspsychologische Phasen, Stadien und biographische Erlebnisse sowie einer reflektierten ethischen Grundhaltung geben die Fachkfte Orientierung. Die Kinder erlangen Sicherheit und können beurteilen, wenn sich ein Kind oder Erwachsener mal anders verhält, und haben es leichter, Grenzverletzungen oder missbräuchliche Situationen als solche zu erkennen. Täterstrategien können so untergraben werden.

 

 

 

Konsequenzen für die Kinder

 

    1. Grenzüberschreitungen

Jegliche Form von Gewalt überschreitet Grenzen. Unter Gewalt verstehen wir eine illegitime Ausübung von Zwang auf mehreren Ebenen. Auf der persönlichen Ebene wird der Wille dessen, über den Gewalt ausgeübt wird, missachtet oder gebrochen. Auf der Handlungsebene werden die verschiedenen Formen von Gewalt angedroht oder ausgbt.

Formen von Gewalt sind:

  • psychische Gewalt (Seelische Gewalt)
  • physische Gewalt (körperliche Gewalt)
  • sexualisierte Gewalt
  • Mobbing  

Gewalttätige Handlungen und Grenzverletzungen können von einer oder mehreren Personen ausgehen und auf eine einzelne Person oder mehrere Personen ausgerichtet sein. Auf der Beziehungsebene werden Abhängigkeit und Vertrauen des Gegenübers ausgenutzt.

 

Mit physischer Gewalt werden Menschen

  • körperliche Schmerzen zugefügt
  • ihre körperlichen Fähigkeiten eingeschnkt (Fixieren, Festhalten)
  • der körperlichen Kraft des Täters ausgesetzt (Schlagen)
  • anderer Zwangsmittel (vor allem Waffen) des Täters ausgesetzt
  • Objektbezogenheit möglich (Vandalismus, Sachbeschädigung)

 

Psychische Gewalt ist gekennzeichnet durch:

  • feindliche Ablehnung (z.B. ständiges Herabsetzen, Beschämen, Anschreien, Kritisieren oder Detigen)
  • Ausnutzen oder Korrumpieren (z.B. zu verachtenswerten Handlungen verleiten oder zu Fehlverhalten zwingen, Bedrängen)
  • Terrorisieren (z.B. durch ständige Drohungen wird die Person in einem
    Zustand der Angst gehalten, Schuldgefühle einreden)
  • Isolieren (z.B. Person wird von altersentsprechenden sozialen Kontakten ferngehalten, Einsperren)
  • Verweigerung emotionaler Rückkoppelung (z.B. Signale und Berfnisse nach emotionaler Zuwendung werden anhaltend und in ausgeprägter Form übersehen und nicht beantwortet)
  • Überbehütung (z.B. nichts zutrauen, Angriff auf das Selbstwertgefühl)
  • Überforderung (z.B. Kinder in Erwachsenenrollen, verfrühte Sauberkeitser-ziehung)

 

Unter sexualisierter Gewalt verstehen wir jede sexuelle Handlung, die an oder vor einer Person entweder gegen den Willen der Person vorgenommen wird oder der die Person aufgrund ihrer körperlichen, psychischen, kognitiven oder sprachlichen Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.

Sexualisierte Gewalt ist häufig gekennzeichnet durch:

  • Existenz physischer und psychischer Gewalt
  • Befriedigung des Täters als Zweck
  • Degradierung des Opfers zum Gegenstand des Triebes
  • völlige Missachtung des Willens des Gegenübers
  • nicht nur sexuelle Handlungen, sondern auch durch eine sexuell aufgeladene Atmosphäre
  • mangelndes Einfühlungsvergen
  • Verstrickung in Rechtfertigungsstrategien von Tätern
  • das Gebot der Geheimhaltung durch den Täter
  • geplantes Handeln der Täter
  • wiederkehrende Taten

Bestandteile der pädagogischen Arbeit sind:

  • der professionelle Umgang mit Nähe und Distanz
  • Umgang mit Sexualität
  • Umgang mit dem Austesten der Kinder von Wirkung und Grenzen

In der täglichen pädagogischen Arbeit mit den Kindern gehört Grenzsetzung dazu. Wir setzten uns mit den Kindern auseinander, wenn es um aushandeln und einhalten von Regeln geht. Auch Werte und Normen sind nicht festgeschrieben, sondern werden den Kindern vermittelt und mit ihnen vereinbart. So ist eine fortlaufende Anpassung des Kindergartens an die Lebenswelten der Kinder gegeben.

Dies betrifft nicht alle Bereiche des Miteinanders. Um einen geregelten Tagesablauf und ein freundliches Miteinander zu halten, gibt es auch nichtverhandelbare Grundregeln.

Die Kinder haben im Kindergarten die Möglichkeit zur Beziehungsaufnahme und zu persönlicher Nähe im Rahmen der Grenzen pädagogischer Professionalität. Die Mitarbeitenden versprechen keine auf Dauer angelegte Beziehung und treten nicht in Konkurrenz zur Rolle der Eltern.

 

Daher ist die Gestaltung der Beziehung in einem professionellen Sinn besonders wichtig. Aus fachlicher Sicht darf diese Beziehung von den Erwachsenen nicht für eigene private Zwecke genutzt werden. Eine Überschreitung der fachlich gebotenen Distanz liegt immer dann vor, wenn eine Fachkraft in einer Situation vorrangig eigene Bedürfnisse befriedigt. Körperkontakt in der dagogischen Arbeit ist ausschließlich am Wohl der Kinder orientiert und erfordert besondere Sorgfalt zur Vermeidung von Übergriffen. Jeder sexuelle Kontakt ist verboten und zu unterbinden.

Geschlechtsmerkmale werden benannt mit den Bezeichnungen Scheide, Penis und Hoden und weder verniedlicht noch mit abfällig anmutenden Namen bedacht.

Kinder werden nicht auf den Mund geküsst. Die Kinder bzw. ihre Eltern werden gefragt, ob sie überhaupt geküsst werden rfen.

Kinder werden mit ihrem Rufnamen, nicht mit Koseworten angesprochen.

Niemand, der im Kiga beschäftigt ist, bietet einen Babysitter Dienst bei Kindern an. Private Kontakte zu Eltern und Kindern, welche die Kita besuchen oder besucht haben, sind zur eigenen Absicherung transparent zu gestalten und mit der Leitung zu reflektieren. In der Regel geht die Kontaktaufnahme von den Ehemaligen aus.

Zum Schutz vor Grenzüberschreitungen sollen Mitarbeitende des Kindergartens aufmerksam für das Handeln anderer, für mögliche Absichten sowie für die Auswirkungen des Handelns sein. Wenn sie Grenzverletzungen und uneindeutige oder sexuell gefärbte Situationen wahrnehmen, müssen diese angesprochen und geklärt werden. Dies schließt die Sensibilität für das eigene Handeln und dessen Auswirkungen ein.

 

Risikosituationen

Generell können innerhalb des Kindergartens aus pädagogischen Situationen im Einzelsetting wie bspw. Pflege, Hygiene Risikosituationen entstehen.

Für die Kinder können u.a. in folgenden Bereichen Risikosituationen entstehen:

  • im öffentlichen Nahverkehr
  • bei Ausflügen (Aufsicht schwieriger):
  • unbekanntes Gelände
  • auf auswärtigen Spielptzen sind viele andere Kinder und Erwachsene
  • Abschiedskuss erzwingen
  • Kinder werden nicht kindgerecht verabschiedet
  • Abmelden der Kinder wird nicht immer eingehalten (z.B. bei Krankheit)
  • Abmelden der anwesenden Kinder wird nicht immer eingehalten
  • Abholen befreundeter Kinder (Eltern sollen das ankündigen und erlauben
  • Eltern geben Zeitdruck an Kinder weiter (Beeil Dich!“)
  • grenzverletzendes Verhalten der Mitarbeiter gegenüber Kindern
  • Sorgerechtsvenderungen müssen schriftlich mitgeteilt werden

 

Prozesse:

Immer wieder arbeiten die Mitarbeitenden mit Menschen, die Grenzüberschreitungen erlebt haben. Deshalb haben alle Fachkfte besondere Vorbildfunktion beim Umgang mit Grenzen. Pädagogische Maßnahmen sollen den Kindern erglichen, zu lernen, die eigenen Grenzen wahrzunehmen und zu setzen. Dies soll ihnen erglichen, die Regeln der Gesellschaft bzw. gesellschaftlicher Gruppen wie Familie, Schule oder Vereine, anzuerkennen und nach ihnen zu leben.

Mit den nötigen Freiräumen für die Entwicklung, geben Grenzen Orientierung und Sicherheit.

Innerhalb der Teamsitzung werden Situationen, in denen Mitarbeitende Grenzen überschritten haben oder Grenzüberschreitungen erfahren haben, reflektiert. Dabei soll es auch um Situationseinsctzung, Bewertung und Handlungssicherheit für das weitere Vorgehen gehen (kollegiale Beratung, Supervision). So entwickelt das Team seine professionelle und gemeinsame Haltung.

 

Den Kindergartenkindern kann so eine Gewissheit geboten werden, dass sich alle Erwachsenen in ähnlicher Weise verhalten. Die Kinder erlangen Sicherheit und können beurteilen, wenn sich ein Erwachsener mal anders verhält, und haben es leichter, Grenzverletzungen oder missbräuchliche Situationen als solche zu erkennen. Täterstrategien können so untergraben werden.

 

 

 

    1. Umgang mit Konflikten und Streit

 

Kommunikation:

Im täglichen Kindergartenalltag ergeben sich vielfältige Kommunikationsanlässe mit Groß und Klein. Während dieser interaktiven Situationen schätzen wir die Grundhaltung nach Carl Rogers, welche die Trias von Akzeptanz, Empathie und Kongruenz beschreibt. Außerdem streben wir danach, die Aspekte der Gewaltfreien Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg in den persönlichen Gesprächen zu leben. Die Gewaltfreie Kommunikation bietet eine Möglichkeit, besser miteinander zu kommunizieren und Konflikte zu entschärfen.

Egal, ob kleine Streits oder große Konflikte, vieles läuft nach demselben Muster ab: Schuldzuweisungen, Beschimpfungen, entnervendes Gekreisch oder ebenso lähmendes Schweigen.

Prinzipiell schätzen wir Konflikte als etwas Positives ein, sie müssen allerdings gelöst werden. Mithilfe der GFK fokussieren wir die Wahrnehmung unserer Gefühle und gehen davon aus, dass hinter jedem Gefühl ein Bedürfnis steht, welches erfüllt werden will. Treten Konflikte auf, gilt es primär auf die Gefühle eines jeden Einzelnen sensibel und echt zu reagieren, und weiter, zu hinterfragen, welches Bedürfnis unerfüllt zu sein scheint. Um einen Konflikt zu lösen, bitten wir den anderen um die Erfüllung dieser Bedürfnisse. 

Letztendlich geht es bei der gewaltfreien Kommunikation darum, Bewertungen zu vermeiden, richtig und falsch außen vor zu lassen und sich darauf einzulassen, welche Bedürfnisse man beim anderen beobachten kann.

Wie den Mädchen und Jungen, so gilt auch den Eltern gegenüber, dass das wohlwollende, offene und umfassende Wahrnehmen und Verstehen des Gesprächspartners die Grundlage für eine authentische und wertschätzende Beziehung bildet: Beziehung setzt voraus, dass wir uns auf unser Gegenüber einlassen, die authentische Begegnung mit ihm suchen und uns bemühen, ihn als Individuum zu verstehen.

 

Impulskontrolle

Impulskontrolle bedeutet, eine affektiv gelenkte, spontane Aktion (den Impuls) kurz vor der Ausführung zu stoppen (Kontrolle) und erst einmal über deren Sinnhaftigkeit nachzudenken. Sie ist ein großer Meilenstein in der Entwicklung eines Kindes und wird erst spät mit ca. 5-7 Jahren vollständig entwickelt, da sie eng mit der Sprachentwicklung und dem Empathievermögen zusammenhängt. Frühestens im Alter von 2-3 Jahren können erste kleinere Erfolge verbucht werden, wenn vorher schon gute Grundlagen gelegt wurden. Erst nach und nach wird es den Kindern möglich, sich selbst zu bremsen und große Emotionen nicht über motorische Prozesse (schlagen, treten, beißen, spucken, kratzen…) abzuleiten.

Impulskontrolle und Selbstbeherrschung erfordern innere Stabilität und Willensstärke. Emotionen müssen differenziert erkannt und definiert werden können, um sie gezielt zum Ausdruck zu bringen.

Ebenso wie sich Motorik, Wahrnehmung, Ausdrucksfähigkeit, Koordination und Konzentrationsfähigkeit entwickeln, entwickelt sich die Fähigkeit, Situationen einzuschätzen und die eigenen Reaktionen unterschiedlichen Eindrücken und Emotionen zuzuordnen. Erst dann ist ein Kind überhaupt in der Lage, sich in Selbstkontrolle zu üben.

 

Emotionen sind erlaubt

Erklärungen sind wichtig, denn das Kind erfährt auf diese Weise etwas über die Ausdrucksmöglichkeiten. Sie sprechen allerdings oft nur den denkenden Teil des Gehirns an, nicht den emotionalen, der reaktionswürdige Impulse sendet.

In erster Linie sind wir uns unserer Vorbildfunktion bewusst: Indem die Kinder uns beobachten, lernen sie, wie wir mit Emotionen umgehen. Das bedeutet zum Beispiel gelassen zu bleiben, wenn sich ein Kind in einem Wutanfall austobt.

Neben der Erklärung, warum eine Reaktion unangemessen ist, erklären wir den Kindern unsere eigenen Gefühle. Wir sagen den Kindern, was uns erschreckt oder verärgert hat, dass uns etwas traurig gemacht hat, dass sich ein anderer Mensch verletzt fühlt. So leben wir den Mädchen und Jungen vor, dass wir auch Emotionen haben, darauf aber nicht mit Schreien reagieren oder Tassen an die Wand schmeißen, sondern sie mit klaren Worten ausdrücken.

 

Unterschiedliche Charaktere

Kontrolle über sich selbst fällt dem einen Kind leichter, dem Anderen schwerer. Das ist völlig normal, schließlich haben Kinder eigenständige Charaktere und unterscheiden sich im Temperament. Bei besonders impulsiven Kindern ist unsere Geduld gefragt, andere können sich einfach besser beherrschen.

Bei einem sehr introvertierten Kind kann der umgekehrte Prozess stattfinden - es muss seine emotionalen Reaktionen nicht beherrschen lernen, sondern sich die Fähigkeit aneignen, diese überhaupt auszudrücken.

 

 

 

So unterstützen wir die Kinder

Wenn wir bemerken, dass sich eine starke Emotion in einem Kind regt, bestätigen wir diese, indem wir sie offen ansprechen („Du bist sicher wütend, weil…)

Es fühlt sich und seine Gefühle angenommen und kann zunehmend selbst lernen, erste Anzeichen einer emotionalen Reaktion zu erkennen. Wir vermitteln den Kindern, dass Gefühle erlaubt und richtig sind, so können die Kinder sicher sein, dass wir ihre Bedürfnisse ernstnehmen. Zunehmend fällt es ihnen leichter, sie selbst bewusster wahrzunehmen und Reaktionen zu steuern. Das klappt nicht von heute auf morgen. Ein Kind, das schon in vielen Situationen gelernt hat, sich zu beherrschen, kann dennoch, bis ins Schulalter hinein, mal impulsiv und unüberlegt handeln.

 

Disziplin üben, Ausgeglichenheit fördern.

Wir nutzen den Alltag, um Selbstkontrolle zu üben. Es gibt Regeln, an die sich alle halten müssen, unabhängig von den eigenen Bedürfnissen.

Wir achten darauf, dass die Kinder sich körperlich und geistig ausleben können. Unbeschwert draußen Toben baut Energie ab, es stauen sich dann weniger Emotionen an. Kreative Beschäftigungen sind eine ideale Möglichkeit, Empfindungen auszudrücken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schutzbotschaften zur Persönlichkeitsstärkung

 

Kinder brauchen Gelegenheit, ihre Gefühle erleben, ausdrücken und ausleben zu können. Erwachsene sollen (und können) nicht abschätzen, wie „schlimm“ eine Situation für das Kind ist. Sie dürfen nicht bewerten oder ablenken, sondern müssen akzeptieren und begleiten. Ein Kind darf den Glauben an die Berechtigung seiner Gefühle nie verlieren. Erwachsene können ein Klima von Gefühlsoffenheit schaffen, indem gute und schlechte Gefühle zugelassen werden, und sie offen und ehrlich zu ihren eigenen Gefühlen stehen, und diese mit den damit einhergehenden Bedürfnissen kommunizieren (vgl. Gewaltfreie Kommunikation).

 

Kinder wollen

  • ernst genommen werden
  • Streit und Konflikte offen besprechen und lösen
  • gemeinsam Kompromisse suchen
  • Gefühle zeigen und akzeptieren
  • Aufgaben und Verantwortung
  • in Gemeinschaft lachen und spielen
  • ihre Stärken zeigen

Kinder brauchen

  • Lob und Anerkennung
  • Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit
  • sinnvolle Grenzen
  • Versprechen, die gehalten werden
  • Väter und Mütter / männliche und weibliche Bezugspersonen
  • Zeit
  • Träume
  • Gespräche
  • Vorbilder und vorgelebte Lebensziele
  • Erwachsene, die ihre eigenen Fehler zugeben (können)
  • Erwachsene, die sich für Kinder einsetzen
  • Geborgenheit und Halt

Die Stärkung der kindlichen Widerstandsfähigkeit (Resilienz) sowie eine präventiv ausgerichtete Arbeit liegen uns besonders am Herzen. Aufgrund dessen halten wir es für besonders wichtig, den Kindern, im Rahmen der institutionellen Möglichkeiten, besonders viel Beteiligung (Partizipation) zu ermöglichen.

Kinder besitzen ein Recht auf Beteiligung. Ihnen wird hierdurch in unterschiedlicher Art und Weise das Erleben von Selbstwirksamkeit ermöglicht. In unserer Einrichtung besitzen die Kinder beispielsweise das Recht bei der Mitbestimmung von Spiel- oder Bücherwahl, pädagogischen Angeboten oder Ausflügen. Darüber hinaus wird in der gruppenübergreifenden Kinderkonferenz am Ende der Woche diskutiert, entschieden oder bereits Entschiedenes neu hinterfragt. Auch in Bezug zu ihren persönlichen Grenzen stärken wir die Kinder. Hier orientieren wir uns am dem Leitsatz: „Mein Körper gehört mir!“.

Wir beziehen aktiv Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten. Wir gestalten die Beziehung zu den Mädchen und Jungen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz um. Wir wahren die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der uns anvertrauten Mädchen und Jungen. Wir schützen sie vor körperlichem und seelischem Schaden, Gewalt und Missbrauch, soweit dies in unserem Einflussbereich liegt. Wir bemühen uns, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und besprechen diese Situation offen (Team, Eltern, Betroffene) Wir ziehen, wenn nötig professionelle fachliche Unterstützung hinzu und beraten uns im interdisziplinären Team. Wir bilden uns zu den Themen Kinder- und Jugendschutz, Prävention gegen sexualisierte Gewalt und sexuelle Bildung regelmäßig weiter.

(siehe auch: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 a SGB VIII)

 

 

 

Handlungsplan für die Mitarbeitenden

 

    1. Machtgebrauch und Machtmissbrauch durch Erwachsene

Haltung:

Die Mitarbeitenden in unserem Kindergarten richten ihr Augenmerk bei der Aufgabenverteilung nicht auf das Geschlecht eines Menschen, sondern auf seine Haltung. Frauen und Männer gehören selbstverständlich gleichberechtigt in das Team. Genauso selbstverständlich übernehmen sie gleichberechtigt alle anfallenden Aufgaben.

Dabei fördert der Kindergarten eine Kultur des Miteinanders. Bei klarer und transparenter Aufgabenverteilung sind die Organisationsstrukturen durchlässig, so dass Dialoge auf allen Ebenen vertrauensvoll stattfinden können. Wir kommunizieren klar und verständlich und sorgen für Transparenz in Bezug auf relevante Informationen. Im Team wird eine angstfreie Kommunikation unterstützt. Dazu trägt eine reflektierende und prozesshafte Fehlerkultur bei, die Verhaltensänderung und -anpassung an veränderte Situationen unterstützt und zu Handlungssicherheit beiträgt.

Machtausübung ist nicht Machtmissbrauch, sondern Machtgebrauch. In besonderen Situationen, wo Macht auch gegen den Willen der Kinder ausgeübt wird, muss jede einzelne Handlung pädagogisch legitimiert und vom Team getragen werden. Besonders herausfordernde Situationen werden dokumentiert. Wenn eine Handlung auch von außen nachvollziehbar ist, dient dies dem Schutz des verantwortlichen Mitarbeiters.

 

Risikosituationen:

Vorzunehmende Risikoeinschätzungen müssen Lebensalter und Abhängigkeits-Verhältnisse der zu Betreuenden sowie die spezifischen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen. Kinder, die Machtmissbrauch in unterschiedlichen Formen erfahren haben, können besonders gefährdet sein, da diese sich wenig selbstbewusst und distanzlos zeigen können. Dieser Personenkreis kann sich auch offen aggressiv oder unterschwellig manipulierend zeigen. Ihr Verhalten ist häufig schwer einzuschätzen.

Der Kindergarten achtet darauf, Räumlichkeiten so zu gestalten, dass sowohl offene Passagen entstehen, die Transparenz gewährleisten sollen, als auch Rückzugsmöglichkeiten für die Kinder geschaffen werden, ohne das Risiko des Machtmissbrauchs zu erhöhen. Dies soll zur Eindämmung der Möglichkeit eines Übergriffes durch Mitarbeitende oder untereinander beitragen.

In den Randzeiten des Betreuungsangebotes, also am frühen Morgen oder am Mittag, können aus pädagogischen Situationen leichter Risikosituationen entstehen, da die Einrichtung dann nicht so belebt ist. Folgende Maßnahmen können beispielsweise dazu beitragen, das Risiko möglichst gering zu halten:

  • besondere Transparenz in der Arbeit mit den Kindern
  • Türen der genutzten Räume bleiben geöffnet
  • der Aufenthalt ist ausschließlich in zentral gelegenen Räumen
  • andere Personen sind anwesend (abholende Eltern)
  • der Personalschlüssel beträgt insgesamt 2 Personen

 

Den Mitarbeitenden ist es untersagt, betreute Kinder mit privaten Geräten zu fotografieren oder zu filmen. Zur Sicherung des privaten Eigentums steht jedem Mitarbeiter ein verschließbares Fach zur Verfügung. Eltern dürfen keine Fotos von anderen Kindern als den eigenen machen. Zudem gibt es für Eltern die Möglichkeit, das Fotografieren ihres Kindes generell zu untersagen. So wirken wir unerlaubtem Fotografieren entgegen und schützen die Privat- und Intimsphäre der Kinder.

Die Unterstützung bei Körperpflege und Hygiene ist in allen Bereichen als

Risikosituation einzuschätzen.

Die Kinder werden durch die Mitarbeitenden zuverlässig und altersangemessen unterstützt, um auch in diesem Bereich eine Selbständigkeit und Eigenkontrolle zu erlangen. Dabei werden ihre unterschiedlichen Bedürfnisse berücksichtigt. Auf biographische Erlebnisse sowie individuelle Besonderheiten wird pädagogisch angemessen und abgestimmt mit den Eltern eingegangen. Die Kinder werden ihrer Entwicklung entsprechend entweder fürsorglich gewickelt oder beim Toilettengang angeleitet.

 

 

 

Prozess:

Die Mitarbeitenden des Kindergartens haben u.a. an Fortbildungen zu

  • Kindeswohlgefährdung
  • Professionelle Begegnung mit herausforderndem Verhalten
  • Resilienz Förderung bei Kindern
  • Raumgestaltung
  • Datenschutz in evangelischen Einrichtungen
  • Ersthelfer
  • Grundseminar: Sicherheitsbeauftragte

teilgenommen.

 

Die Reflexion des pädagogischen Handelns soll auch den Blick auf möglichen Machtmissbrauch beinhalten. In den regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen werden der Umgang mit Macht und Grenzen fokussiert und angesprochen. Wenn fragwürdige Situationen vermutet oder erkannt werden, steht den Mitarbeitenden das Instrument der kollegialen Beratung als integraler Bestandteil der Teamsitzungen zur Verfügung. So soll sichergestellt werden, dass Situationen multiperspektivisch eingeschätzt werden und Handlungssicherheit auch bei schwierigen Fällen bestehen bleibt bzw. hergestellt wird. Supervisionen können in besonders herausfordernden Konstellationen die professionelle Arbeit unterstützen

 

 

 

    1. Beschwerde- und Verbesserungsmanagement

Nach § 8 SGB VIII sind Kinder und Jugendliche ihrem Entwicklungsstand entsprechend an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Gleichzeitig bestehen das Recht und die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten.

 

Das Beschwerdemanagement sichert den geregelten Umgang mit Kritik und Beschwerden. In unserem Kindergarten wird eine demokratische Kultur mit offener Kommunikation gelebt. Eine offene Kommunikation ist uns in unserem täglichen Miteinander sehr wichtig. Dazu gehört auch ein geregelter Umgang mit Kritik, Beschwerden, Anregungen und Lob. Wir möchten hierbei einen transparenten und

systematischen Umgang pflegen.

Die Kinder (entsprechend ihres Entwicklungsstandes) und ihre Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, ihr Recht auf Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten wahrzunehmen.

Die Kinder können jederzeit auf alle Mitarbeitenden, jedoch insbesondere zu Mitarbeitende ihres Vertrauens zugehen, und ihre Ängste, Nöten, Sorgen, Anregungen und Wünsche entsprechend ihres Entwicklungsstandes zum Ausdruck bringen.

Auch Eltern können sich direkt telefonisch oder persönlich an eine pädagogische Fachkraft oder an die Leitung wenden. Außerdem haben sie die Möglichkeit sich über den Elternbeirat mit ihrem Anliegen an uns zu wenden.

 

Beschwerdeverfahren im Kindergarten

Um persönliche Beschwerden zu äußern, gibt es im Alltag viele Möglichkeiten. Dabei gilt es für das pädagogische Personal den Kindern Raum, Zeit und eine verlässliche und auf Vertrauen aufgebaute Beziehungsstruktur zu schaffen. Auch hier ist eine sensible Wahrnehmung des päd. Personals auch der nonverbalen Signale ein wichtiges Instrument.

Möglichkeiten zur Beschwerde für Kinder:

  • Morgenkreis
  • Tagesreflexion im Abschlusskreis
  • bei allen Erziehern, Praktikanten usw.
  • bei Freunden
  • bei den Eltern

 

Beschwerden von Kindern werden durch das päd. Personal wahrgenommen und reflektiert. Um Beschwerden von Kindern nachzukommen und diese zu erörtern, gibt es verschiedene Möglichkeiten des Dialogs, z.B. in der Kleingruppe, im Morgenkreis oder im direkten Gespräch. Dies gilt auch für Beschwerden von Kindern über päd. Fachkräfte. Für Fachkräfte gilt hier ein Dialog auf Augenhöhe des Kindes und ein hohes Maß an Selbstreflektion. Beschwerden werden auch in Teambesprechungen des päd. Personals erörtert und reflektiert

 

 

 

 

 

 

Persönliches

Ansprechen

Der Beteiligten

Hinzuziehen einer neutralen Person zur Vermittlung z.B. Elternbeirat

Schriftlich über „Kummer-briefkasten“

Telefonisch

Weitere Gespräche mit Beteiligten und weiteren Personen (Leitung/Elternvertreter/Träger,….)

J

Lösung/ Kompromiss gefunden

L

Keine Lösung gefunden

Zeitnah vereinbarter Gesprächstermin mit

allen Beteiligten und hinzugezogenen Personen

Beschwerde /Konflikt / Verbesserungsvorschlag

Eltern, Kinder , Erzieher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    1. Aufklärung und Aufarbeitung von Verdachtsmomenten

 

Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung und hat entsprechende disziplinarische und strafrechtliche Folgen. Erhärtet sich der Verdacht auf Gewalt jeglicher Art, werden disziplinarische Schritte eingeleitet.

 

Es zählt zu den Pflichten jeder Fachkraft, wahrgenommene Anzeichen für eine Grenzüberschreitung in die Teambesprechung einzubringen bzw. die zuständige Leitung über die eigenen Wahrnehmungen zu informieren. Wenn sich die Wahrnehmung gegen den eigenen Vorgesetzten richtet, ist derchsthöhere Vorgesetzte zu informieren. Allen Vorhaltungen wird nachgegangen.

 

Es gehört zu den Aufgaben der Leitung, im Falle eines Verdachts auf Grenzüberschreitung die Sachlage zu überprüfen. Wenn tatsächliche Hinweise vorliegen, z.B. Aussagen von betroffenen Personen oder Zeugen, was diese erlebt, gesehen oder gehört haben, wird empfohlen, eine entsprechende Beratungsstelle einzubeziehen, um weiteres Vorgehen abzustimmen.

 

Keineswegs soll die Leitung eigene Ermittlungen (Befragungen) aufnehmen oder über den Erfolg von Strafverfahren spekulieren.

 

Auffällige Verhaltensänderungen bei Kindern, Regelverletzungen durch Mitarbeitende oder sogenannte Gerüchte sollen zunächst in der Einrichtung reflektiert werden.

 

Verdacht auf Übergriffe durch Mitarbeitende

Es gehört zu den Aufgaben der Leitung, im Falle eines Verdachts auf Grenzüberschreitung die Sachlage zu überprüfen. Dabei ist transparentes Verhalten und Dokumentation der Handlungsschritte selbstverständlich. Es wird empfohlen, eine entsprechende Beratungsstelle einzubeziehen, um weiteres Vorgehen abzustimmen.

 

Im Anschluss werden für die Dauer einer ungeklärten Situation alle Vorkehrungen getroffen, um eine mögliche Wiederholung des Vorgangs zu vermeiden. Dazu wird von der Leitung eine personelle und räumliche Trennung veranlasst. Der betroffene Mitarbeitende kann freigestellt werden, oder es wird gewährleistet, dass der entsprechende Mitarbeitende keinen alleinigen Kontakt zum betroffenen Personenkreis hat. Die Personensorgeberechtigten werden über diesen Verdacht informiert.

Der Träger kann aufgetretenes, grenzüberschreitendes Verhalten abmahnen oder das Arbeitsverhältnis kündigen. Ein zu Unrecht verdächtigter Mitarbeiter ist vom

Träger zu rehabilitieren.

Ein zu Unrecht verdächtigtes Kind oder Jugendlicher ist vom Tger zu rehabilitieren.

 

Verdacht auf Übergriffe durch Kinder/Jugendliche

Es gehört zu den Aufgaben der Leitung, im Falle eines Verdachts auf Grenzüberschreitung die Sachlage zu überprüfen und zu klären. Dabei ist transparentes Verhalten und Dokumentation der Handlungsschritte selbstverständlich. Beratungsstellen können jederzeit zur Unterstützung und Abstimmung hinzugezogen werden. Die Personensorgeberechtigten und der Träger ist zu informieren.

 

Für die Dauer einer ungeklärten Situation werden alle Vorkehrungen getroffen, um eine mögliche Wiederholung des Vorgangs zu vermeiden. Dazu wird von der Leitung ggf. eine personelle Trennung veranlasst. Ein zu Unrecht verdächtigtes Kind oder Jugendlicher ist vom Träger zu rehabilitieren.

 

Verdacht auf Übergriffe durch nicht zur Einrichtung gehörende Außenstehende

Bei Informationen übergliche Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII werden die Anhaltspunkte für eine Gefährdung von der zuständigen Fachkraft, der Leitung und dem Team eingesctzt. Dazu liegt eine interne Handlungsanweisung zur Unterstützung bereit. Sie gibt Handlungsleitlinien sowie Indikatoren zur Einsctzung der Kindeswohlgefährdung vor.

 

Sprechen die Anhaltspunkte gegen eine Kindeswohlgefährdung, kann die Situation des Kindes weiter beobachtet und Informationen über die Sachlage erweitert werden.

 

Kommen die Fachkfte zur Einsctzung der glichen Kindeswohlgefährdung, wird die zuständige Fachkraft und die Leitung zusammen mit einer Kinderschutz Fachkraft und ggf. weiteren hilfreichen Personen eine Risikoabsctzung vornehmen. Sobald Personen außerhalb der Kiga-Mitarbeitenden mit einbezogen werden, ssen die Sozialdaten betroffener Minderhriger und ihrer Familien mindestens pseudonymisiert werden. Wenn die Aufgabenerfüllung in Frage steht, kann davon abgewichen werden. Die Kindesschutzfachkfte sind durch Aushänge bekannt.

 

Im Anschluss wirken die Fachkfte daraufhin, dass das Kind und die Personensorgeberechtigten geeignete Hilfe in Anspruch nehmen. Zum Schutz des Kindes ist es in einigen Fällen sinnvoll, die Personensorgeberechtigten nicht zu informieren.

 

Kommen die Fachkfte nach Installation weiterer Hilfen zu der Einsctzung, dass die Gefährdungslage des Kindes verringert werden konnte, kann die Situation weiter von der zuständigen Fachkraft beobachtet werden.

 

Wird eingesctzt, dass das Kindeswohl akut gefährdet ist bzw. die eingeleiteten Hilfen nicht ausreichen, wird den Personensorgeberechtigten angekündigt, dass die Leitung den Träger und das Jugendamt über die getroffene Einsctzung informieren wird. Der gesamte Vorgang ist zu dokumentieren

 

 

 

 

 

    1. Einstellung und Gewinnung neuer Mitarbeitenden

 

Um die persönliche Eignung nach §72a SGB VIII sicherzustellen, werden Bewerber im Vorstellungsgespräch zu ihren Haltungen, ihrem Umgang und bisherigen Erfahrungen mit Grenzüberschreitungen befragt. Die notwendige Balance von emotionaler Nähe und professioneller Distanz als Grundbedingung pädagogischen Handelns wird thematisiert. Auf den tätigkeitsumfassenden Schutzauftrag wird hingewiesen.

 

Alle im Kindergarten arbeitenden Personen, unabhängig vom Anstellungsverhältnis oder Aufgabengebiet, also auch Praktikanten und Ehrenamtliche,ssen vor Arbeitsantritt und in der Folge alle fünf Jahre ein nicht erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

 

Das Schutzkonzept des Kindergartens wird den neuen Mitarbeitenden vorgestellt.

 

 

 

 

 

    1. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

 

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 a SGB VIII

Dienstanweisung und Ablaufdiagramm zum Vorgehen bei der Erfüllung des Schutzauftrags gem. § 1 Abs. 3 Ziffer 3 SGB VIII und  § 8a SGB VIII  für Mitarbeiter/innen in einer Tageseinrichtung für Kinder der Evang. Kirchengemeinde Rötteln.

(Grundlage: Einschätzskala nach Stadt Lippstadt oder Stuttgart)

 

Kinderschutz

Jede/r Mitarbeiter/in einer Tageseinrichtung für Kinder hat die Kinder vor Gefahren für Wohl zu schützen (§ 1 Abs.3 Ziffer 3 SGB VIII). Während der Kindergartenöffnungszeit obliegt der oben genannten Person die Aufsichts- und Fürsorgepflicht für das Kind. Eine Kindeswohlgefährdung ist nach Aussage des Bundesgerichtshofes „eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.“ Vorgehensweise bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages hat gemäß dem Ablaufdiagramm zu erfolgen.

 

Datenschutz

Der Träger und die Mitarbeiterinnen der Tageseinrichtung für Kinder haben den Schutz der Sozialdaten des Kindes und seiner Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten in der   den §§ 61 bis 65 SGB VIII in entsprechender Weise zu gewährleisten.

 

Dokumentation:

Alle Schritte bei mittlerer Gefährdung (Graubereich) und hoher, akuter Gefährdung (Gefährdungsbereich) müssen möglichst detaillier protokolliert und dokumentiert werden.

 

Die schriftliche Dokumentation betrifft insbesondere:

  • Gespräche und Beratungen mit den Sorgeberechtigten, dem Träger und dem Team

-           die Einschätzungen, Ergebnisse, Hilfsangebote (sowie deren Begründung)

-           Vereinbarungen mit den Sorgeberechtigten

-           Beratung mit insoweit erfahrenen Fachkräften

-           die Beurteilung über das Einhalten der Vereinbarungen

-           alle Kontakte mit dem Jugendamt

 

Bei geringer Gefährdung (Leistungsbereich) sind kurze ergebnisorientierte Dokumentationen, anzufertigen.

 

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde – nicht erweitertes Führungszeugnis

Zur Sicherstellung, dass keine Personen beschäftigt oder vermittelt werden, die wegen einer in § 72a  SGB VIII genannten Straftat rechtskräftig verurteilt wurden, lässt sich der Träger der Kindertageseinrichtung von allen Beschäftigten, die in den pädagogischen Prozess mit einbezogen sind, spätestens alle 5 Jahre erneut ein nicht erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a des Bundeszentralregister-Gesetzes vorlegen.

 

 

 

 

Ablaufdiagramm

 

 

 

Aufnahmegespräch der Kita

  • Besonderheiten d. Kindes
  • Familiäre Situation
  • Wohnumfeld


Allgemeine Beobachtung der Entwicklung im Alltag durch Fachkräfte
(Grundlage:§ 22 SGB VIII § 8 a SGB VIII)

(Einschätzungsskalen der Stadt Lippstadt und Stuttgart bekannt)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Daraus können sich 3 Entwicklungsverläufe ergeben:

 

 

                        Daraus können sich 3 Entwicklungsverläufe ergeben

 

 

Unauffällige

Entwicklung

Auffällig

Nicht gefährdend

Auffälligkeiten, die eine Gefährdung darstellen könnten

 

 

Weitere intensive Beobachtung                   

Gezielte Beobachtung anhand des Einschätzungsbogens der  Stadt Lippstadt oder Stuttgart und Auswertung durch die Gruppenerzieherinnen und Leitung (drei verschiedene Ergebnisse möglich)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geringe Gefährdung

Leistungsbereich

  1.  
  1. Ggf. Einbeziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft
  2. Information des gesamten Teams + Träger
  3. Gespräch mit den Eltern mit der Suche nach geeigneten Hilfsangeboten- Vereinbarungen zu den Hilfen treffen
  4. weitere Beobachtungen

 

 

 

 

 

 

Mittlere Gefährdung

Graubereich

 

  1. Einbeziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft, falls nicht erreichbar:
  2. Information des gesamten Teams + Träger + Klärung des Vorgehens
  3. Gespräch mit den Eltern- vorausgesetzt, d. dies nicht zu einer Gefährdung des Kindes führt

Suche nach geeigneten Hilfen+ Einschaltung Jugendamt

(Dokumentation der Vereinbarungen mit den Eltern, über Zeitpunkt und Inhalt der Rückmeldung zu den angebotenen Hilfen, und deren Inanspruchnahme mittels eines Protokolls)

  1. Information des Kindergartens an das Jugendamt+ Träger mit Klärung des weiteren Vorgehens

Übergabe der Verantwortung des Hinwirkens und Sicherstellens der Abwendung der Kindeswohl-gefährdung an das sachlich und örtlich zuständige Jugendamt

  1. Beobachtung, ob die Hilfen angenommen werden in Abstimmung mit und in der Verantwortung des Jugendamtes.
  2. Bei nicht Inanspruchnahme der Hilfen: Info an Jugendamt und Eltern.

 

Hohe, akute Gefährdung

Gefährdungsbereich Umgehend:

 

  1. Information an Team und Träger
  2. Ggf. in Absprache mit Jugendamt, wenn keine Gefahr im Verzug: Einbeziehen einer insofern erfahrenen Fachkraft.
  3. Gespräch mit den Eltern- falls das nicht zur Gefährdung des Kindes führen würde- mit Information, dass das Jugendamt einbezogen wird.

(Dokumentation der Vereinbarungen mit den Eltern über Zeitpunkt und Inhalt der Rückmeldung zu den angebotenen Hilfen und deren Inanspruchnahme mittels Protokoll)

Übergabe der Verantwortung des Hinwirkens und Sicherstellens der Abwendung der Kindeswohl-gefährdung an das sachlich und örtlich zuständige Jugendamt

  1. Information des gesamten Teams + Träger +  Klärung des Vorgehens
  2. Ggf. Gespräch mit den Eltern+ Jugendamt
  3. Information des Jugendamtes+ Abklärung des weiteren Vorgehens