Beteiligung und Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten gem. § 45 Abs. 2 Ziff. 3 SGB VIII

Unter den Prämissen des § 22 Abs. 3 ist es Aufgabe des Kindergartens mit den Eltern zusammenzuarbeiten und die pädagogischen Vorstellungen mit den konzeptionellen Aspekten des Kindergartens in Einklang zu bringen. Dabei sehen wir unseren Kindergarten als eine außerschulische und außerfamiliäre Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, die im Sinne des Symbolischen Interaktionismus nach Brumlik, die Möglichkeiten der Kinder für die Aushandlung neuer Rollen- und Handlungsmuster, welche nicht identisch derer der Familienrollenzuweisungen sind, auszuhandeln ermöglicht.


Darüber hinaus haben Kinder – entsprechend ihres Entwicklungsstandes- sowie deren Eltern jederzeit die Möglichkeit, ihr Recht auf Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dies kann für die Eltern über den Elternbeirat oder nach direkter Terminabsprache oder im „Tür- und Angelgespräch“ erfolgen.


f) QUALITÄTSENTWICKLUNG UND- SICHERUNG NACH DIN EN ISO 9001
Als Innovations- bzw. Reformstrategie zur Weiterentwicklung unseres pädagogischen Handelns dient das Evaluationsinstrument DIN EN ISO 9001 / 2008. Als systematisches und strategisches Qualitätssicherungs- und Entwicklungssystem wird die pädagogische Kindergartenarbeit im System mit ihren Regieleistungen, Grundleistungen konzeptionsbedingten Leistungen sowie individuellen Zusatzleistungen nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität reflektiert, gesichert und bewertet.